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Bundesgericht fällt historischen Entscheid zugunsten von Transmenschen
Mittwoch, 15. September 2010: Nach 22 Jahren nimmt das Bundesgericht Abstand von der Bestimmung, dass Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen erst nach zwei Jahren psychologischer oder psychiatrischer Behandlung übernehmen müssen. Die Freude bei den Transmenschen über diesen historischen Entscheid ist gross.
Seit einem Urteil des Bundesgerichts vom Jahr 1988 konnten Krankenkassen in der Schweiz von Transmenschen verlangen, zwei Jahre Behandlung bei einem Psychiater oder einer Psychologin vorweisen zu müssen. Erst dann mussten die Kosten für die geschlechtsangleichenden Operationen übernommen werden. Diese zwingende Mindestfrist wird heute auch von medizinischen Fachpersonen längst als nicht mehr erforderlich erachtet, um die Notwendigkeit der Eingriffe bejahen zu können.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8. Januar 2009 (Schlumpf v. Suisse), welcher die starre Anwendung dieser Zweijahresfrist als nicht menschenrechtskonform einstufte, befasste sich das Bundesversicherungsgericht heute mit dem Revisionsverfahren dazu. Die klagende Transfrau bekam von dem Gericht in Luzern recht. Damit dürfte endlich nach 22 Jahren die mechanische Einforderung der Zweijahresfrist ein Ende nehmen.
Transgender Network Switzerland (TGNS), die schweizerische Organisation der Transmenschen, ist erfreut über diesen Entscheid des Bundesgerichtes. Damit ist zu hoffen, dass Transmenschen in Zukunft von allen Krankenkassen als Individuen betrachtet werden. TGNS fordert die Krankenkassen auf, nun auch in der Praxis dem Entscheid des höchsten Gerichtes nachzukommen. Denn die geschlechtsangleichenden Operationen sind für Transmenschen von existentieller Bedeutung.
Der Klägerin Nadine Schlumpf und ihrem Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Bernhard Rubin, spricht TGNS einen herzlichen Dank aus für ihre Beharrlichkeit in der Sache.
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