Wann ist ein Mann ein Mann?
Soll ein Mann, der als Frau lebt, als
Frau für den Nationalrat kandidieren können?
Diese frage muss nun der Regierungsrat entscheiden.
Von Corinna Hauri
Sie ist ein politisch aktiver Mensch. Man kennt
sie als Esther Brunner. Seit drei Jahren lebt
die Transsexuelle als Frau, doch biologisch gesehen
ist sie noch für einige Wochen ein Mann.
Den frauennamen kann sie offiziell erst annehmen,
wenn die Geschlechtsumwandlung vollzogen ist.
Brunner will als Frau auf der Liste der Zürcher
Juso für den Nationalrat kandidieren. Die
Stimmregisterzentrale der Stadt Zürich hat
den Namen zuerst so beglaubigt, später nahm
das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich
die Beglaubigung wieder zurück. Der Grund:
für offizielle Stellen hat Esther Brunner
einen männlichen Vornamen. Auch im Stimmregister
ist sie so aufgeführt. «Die Beglaubigung
war ein Fehler», sagt Alfred Haller vom
Bevölkerungsamt, «deshalb haben wir
ihn sofort korrigiert, als wir ihn bemerkten.»
Beglaubigen könne man nur, was im Stimmregister
stehe. Haller betont: «Da haben wir keinen
Ermessensspielraum.» Esther Brunner hat
gestern beim Regierungsrat einen Rekurs gegen
diesen Entscheid eingereicht. Der Regierungsrat
muss nun innert zehn Tagen entscheiden.
Der Fachmann würde es zulassen
«Ich kenne keinen äähnlichen Fall aus
der Schweiz, nur einen aus Japan», sagt
der Jurist Bernhard Rubin. Er schreibt eine Dissertation
zum Thema Transsexualität. Dort konnte Aya
Kamikawa diesen fürühling für das Tokioter
Stadtparlament als Frau kandidieren, obwohl sie
die Geschlechtsumwandlung noch nicht hinter sich
hatte. Es gehe bei der frage, ob Esther Brunner
als Frau kandidieren könne, um eine Abwägung
verschiedener Rechte, sagt Rubin: «Einerseits
gibt es nach der Praxis des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte den Anspruch
auf Anerkennung der geschlechtlichen Identität.
Andererseits kann nicht jemand unter einem falschen
Namen kandidieren.» Vom Recht her gebe es
nur zwei Möglichkeiten, und in beiden Fällen
müsse Esther Brunner auf ein Recht verzichten:
«Entweder sie nimmt ihr politisches Recht
wahr, kandidiert für den Nationalrat und
verzichtet auf ihre geschlechtliche Identität,
oder aber sie verzichtet auf die Kandidatur und
behält ihre geschlechtliche Identität.»
Rubin würde zulassen, dass Brunner als Frau
kandidiere. Einerseits sei sie unter diesem Namen
bekannt und politisch aktiv, andererseits sei
sie in Behandlung und die Geschlechtsumwandlung
stehe unmittelbar bevor. Zudem stellt er die frage,
ob nicht die Wähler irregeführt werden,
wenn jemand als Esther bekannt sei und unter einem
anderen Namen kandidiere.
Platz auf der Liste würde leer bleiben
Die Juso wusste, dass sie auf ihrem Listenplatz
Nummer zehn einen speziellen Fall haben wird.
«Ich habe bei der Nomination auf mögliche
Probleme hingewiesen. Man wollte meine Kandidatur
trotzdem», sagt Esther Brunner. Die Juso
des Kantons Zürich hat denn auch beschlossen,
dass der Platz auf der Liste frei bleiben würde,
sollte Esther Brunner unter diesem Namen nicht
kandidieren können. Andreas Cassee von der
Juso versteht den Entscheid des Bevölkerungsamtes
nicht: Esther Brunner sei unter diesem Namen politisch
sehr aktiv und bekannt: «Andere Leute können
mit einem abgekürzten Vornamen kandidieren,
das ist auch nicht der offizielle Name. Die Anforderung
ist, dass der Name nicht täuschend ist, und
das ist er nicht.»
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