Wahlbeschwerde
gutgeheissen
Der Regierungsrat hat die Wahlbeschwerde von
Esther Brunner gegen die Streichung ihres Namens
auf der Nationalratsliste Nummer 24 gutgeheissen.
Das Statistische Amt hat am 25. August die Streichung
verfügt, nachdem die überprüfung
der Stimmregister ergeben hatte, dass der Eintrag
sowohl im Zivilstands- wie auch im Stimmregister
nicht auf Esther sondern auf Christian lautet.
Da es sich hier wohl um einen einmaligen Fall
handelt und die Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität
auf Grund der geplanten geschlechtsangleichenden
Operation demnächst zu erwarten ist, wäre
es eine unverhältnismässige Einschränkung
des passiven Wahlrechts, wenn Esther Brunner von
der Nationalratsliste der JungsozialistInnen (JUSO)
gestrichen würde. Der Regierungsrat beschloss
daher, die Beschwerde von Esther Brunner gutzuheissen
und sie unter diesem Namen kandidieren zu lassen.
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