erschienen im Tages-Anzeiger vom 29. März 2000

frauenname kostet nichts

Ein Brautpaar, das den Namen der Frau zum Familiennamen wählt, muss in Zukunft keine Gebühr mehr zahlen.

Autor: Von Thomas Hasler

"Wir waren mit der bisherigen Regelung auch nicht glücklich", sagte Karl Beuggert, Chef der Abteilung Zivilstandswesen beim Kanton Zürich. "Mit Absicht" sei deshalb die Gebühr für die Namensänderung bei deren Einführung im Jahre 1988 tief angesetzt worden - bei 100 franken.

Insgesamt 184.90 franken sollte ein Aargauer Ehepaar zahlen, das beschlossen hatte, nach der Heirat den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen. Gegen die Gebühr erhob das Paar Beschwerde beim Regierungsrat und beim Verwaltungsgericht: Wenn der Name des Mannes zum Familiennamen wird, koste dies nichts. Wenn aber im umgekehrten Fall eine Gebühr fällig werde, würden Frauen und Männer unterschiedlich behandelt. Dies verletze den Verfassungsartikel, wonach Mann und Frau gleichberechtigt seien.

Sowohl der Aargauer Regierungsrat wie auch das Verwaltungsgericht hatten die Beschwerde mit der Begründung abgelehnt, die Gleichberechtigung sei nicht verletzt, weil auch Männer, die den Namen änderten, von der Gebühr betroffen seien. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Paares gutgeheissen, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Gesetz ist schuld

Brautpaare, die den frauennamen als Familiennamen wünschten, seien anders gestellt als Paare, die den Namen des Mannes wählten. Damit würden zwei Sachverhalte gestützt auf ein geschlechtsbezogenes Kriterium unterschiedlich behandelt, "ohne dass sich diese Ungleichbehandlung mit biologischen oder funktionalen Gründen rechtfertigen lässt".

Schuld an dieser Ungleichbehandlung ist das Zivilgesetz. Es erklärt den Namen des Mannes zum Familiennamen. Dass damit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung der Geschlechter verletzt wird, ist unter Juristen mittlerweile unbestritten. Doch das Bundesgericht kanns nicht ändern, weil es ans Zivilgesetzbuch gebunden ist, auch wenn dieses der Verfassung widerspricht. Der Nationalrat hat inzwischen einer parlamentarischen Initiative Folge geleistet, mit der diese Ungleichbehandlung beseitigt werden soll.

Bewilligung ohne Gebühr

Die Lausanner Richter fanden aber einen anderen Dreh, um diese Gebühr aus der Welt zu schaffen: Das Bundesrecht schreibe für die Zulassung des frauennamens zum Familiennamen nur eine Bewilligung vor, nicht aber die Erhebung einer Gebühr, welche auf kantonaler Ebene festgesetzt werde. Die überprüfung kantonalen Rechts auf seine Verfassungsmässigkeit könne das Bundesgericht aber uneingeschränkt vornehmen.

Wenige Fälle

Nach diesem Urteil werden die Kantone die Gebühr streichen müssen. Im Kanton Zürich hat Abteilungschef Karl Beuggert noch am Dienstag Anweisung gegeben, die Bewilligungen per sofort ohne Rechnung zu verschicken. In Zukunft trägt also die Allgemeinheit die Kosten. Hoch sind sie allerdings nicht. Im Jahre 1991 gab es auf 8462 Eheschliessungen nur 33 änderungen des Familiennamens auf den frauennamen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg kam es 1999 zu 154 Namensänderungen bei 7511 Trauungen - immerhin ein markanter Anstieg von 0,39 Prozent auf 2,05 Prozent.

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