frauenname kostet nichts
Ein Brautpaar, das den Namen der Frau zum Familiennamen
wählt, muss in Zukunft keine Gebühr mehr zahlen.
Autor: Von Thomas Hasler
"Wir waren mit der bisherigen Regelung auch nicht glücklich",
sagte Karl Beuggert, Chef der Abteilung Zivilstandswesen beim
Kanton Zürich. "Mit Absicht" sei deshalb die
Gebühr für die Namensänderung bei deren Einführung
im Jahre 1988 tief angesetzt worden - bei 100 franken.
Insgesamt 184.90 franken sollte ein Aargauer Ehepaar zahlen,
das beschlossen hatte, nach der Heirat den Namen der Ehefrau
als Familiennamen zu führen. Gegen die Gebühr erhob
das Paar Beschwerde beim Regierungsrat und beim Verwaltungsgericht:
Wenn der Name des Mannes zum Familiennamen wird, koste dies
nichts. Wenn aber im umgekehrten Fall eine Gebühr fällig
werde, würden Frauen und Männer unterschiedlich behandelt.
Dies verletze den Verfassungsartikel, wonach Mann und Frau gleichberechtigt
seien.
Sowohl der Aargauer Regierungsrat wie auch das Verwaltungsgericht
hatten die Beschwerde mit der Begründung abgelehnt, die
Gleichberechtigung sei nicht verletzt, weil auch Männer,
die den Namen änderten, von der Gebühr betroffen seien.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Paares gutgeheissen,
wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Das Gesetz ist schuld
Brautpaare, die den frauennamen als Familiennamen wünschten,
seien anders gestellt als Paare, die den Namen des Mannes wählten.
Damit würden zwei Sachverhalte gestützt auf ein geschlechtsbezogenes
Kriterium unterschiedlich behandelt, "ohne dass sich diese
Ungleichbehandlung mit biologischen oder funktionalen Gründen
rechtfertigen lässt".
Schuld an dieser Ungleichbehandlung ist das Zivilgesetz. Es
erklärt den Namen des Mannes zum Familiennamen. Dass damit
das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung der Geschlechter
verletzt wird, ist unter Juristen mittlerweile unbestritten.
Doch das Bundesgericht kanns nicht ändern, weil es ans
Zivilgesetzbuch gebunden ist, auch wenn dieses der Verfassung
widerspricht. Der Nationalrat hat inzwischen einer parlamentarischen
Initiative Folge geleistet, mit der diese Ungleichbehandlung
beseitigt werden soll.
Bewilligung ohne Gebühr
Die Lausanner Richter fanden aber einen anderen Dreh, um diese
Gebühr aus der Welt zu schaffen: Das Bundesrecht schreibe
für die Zulassung des frauennamens zum Familiennamen nur
eine Bewilligung vor, nicht aber die Erhebung einer Gebühr,
welche auf kantonaler Ebene festgesetzt werde. Die überprüfung
kantonalen Rechts auf seine Verfassungsmässigkeit könne
das Bundesgericht aber uneingeschränkt vornehmen.
Wenige Fälle
Nach diesem Urteil werden die Kantone die Gebühr streichen
müssen. Im Kanton Zürich hat Abteilungschef Karl Beuggert
noch am Dienstag Anweisung gegeben, die Bewilligungen per sofort
ohne Rechnung zu verschicken. In Zukunft trägt also die
Allgemeinheit die Kosten. Hoch sind sie allerdings nicht. Im
Jahre 1991 gab es auf 8462 Eheschliessungen nur 33 änderungen
des Familiennamens auf den frauennamen. Nach einem kontinuierlichen
Anstieg kam es 1999 zu 154 Namensänderungen bei 7511 Trauungen
- immerhin ein markanter Anstieg von 0,39 Prozent auf 2,05 Prozent.
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