Darf mein Sohn "Rambo" heissen?
Den als Kind erhaltenen Vornamen trägt man meistens ein
Leben lang. Welche Namen sind zulässig?
"Rambo, Essen!" ruft die Mutter ihrem fünfjährigen
Sohn zu, der im Garten spielt. Wer dies hört und denkt,
dies müsse ein Witz sein, hat die Zeichen der Zeit nicht
verstanden: denn Rambo ist der amtliche Vorname des Sohnemannes.
Welche Vornamen sind nun zulässig? früher gab es mehr
Diskussionen als heute, weil streng nach Geschlecht unterschieden
werden musste. Auch falsche Schreibweisen wie Djonatan anstelle
von Jonathan wurden vom Bundesgericht als unzulässig betrachtet.
1992 urteilte das Gericht auch, dass kein Familienname als Vorname
verwendet werden dürfe, ausser es lägen besondere
religiöse oder familiäre Umstände vor.
Seit der Revision der Zivilstandsverordnung muss der Vorname
das Geschlecht des Kindes nun nicht mehr zum Ausdruck bringen.
Einziges noch verbleibendes Kriterium: Vornamen müssen
vom Zivilstandsbeamten zurückgewiesen werden, "wenn
sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen".
Es ist nicht anzunehmen, dass das Bundesgericht noch gleich
entscheiden würde.
Ein Leben lang leiden würde wohl ein Kind, welches "Satan"
getauft wird. Auch ist es unzulässig, die Tochter Lexikon
zu taufen. Verboten sind auch Wiesengrund, Migros, BoBo, Opel
und Stalin. Lenin hingegen ist zulässig. Auch Rambo würde
von den meisten Beamten zugelassen.
"Falls Eltern ihr Kind Coca-Cola taufen möchten, würde
ich die Eintragung verweigern", sagt Peter Hunziker, Zivilstandsbeamter
in Bern, auf Anfrage. Auch seien Vornamen, welche offensichtlich
nur für ein Geschlecht passen, unzulässig. "fritz"
für eine Tochter würde zurückgewiesen. Vor der
Revision hat es viel häufiger Diskussionen über die
Vornamen gegeben. Seit der Revision sei kein Fall an die nächste
Instanz weitergezogen worden: Wer mit der Verfügung des
Beamten, der Name werde nicht eingetragen, nicht einverstanden
ist, könnte nämlich an die kantonale Polizeidirektion
gelangen. Später müsste das Bundesgericht den endgültigen
Entscheid fällen.
Das einzige verbleibende Kriterium für die Wahl des Vornamens
lässt den Zivilstandsbeamten - und die Eltern - grossen
Ermessensspielraum. Heute wird praktisch alles - auch falsche
Schreibweisen - zugelassen. Die Funktion der Zivilstandsbeamtinnen
und -beamten beschränkt sich keineswegs auf eine rechtliche
Prüfung. Sie wirken auch beratend auf die Eltern ein.
Beratung durch Beamten
Wer sein Kind zum Beispiel "Hantz" statt "Hans"
nennen will, wird von den Beamten auf die falsche Schreibweise
aufmerksam gemacht. "Die meisten Eltern einigen sich dann
auf die übliche Schreibweise", sagt Hunziker. Zulässig
wäre "Hantz" allemal, da heute auch Fantasie-Vornamen
wie etwa "Zork" gewählt werden dürfen.
Ball bei Eltern
Grundsätzlich entscheiden die Eltern gemeinsam über
den Vornamen des Kindes. Was aber, wenn sie sich nicht einig
sind? Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, entscheidet die
Mutter. Bei verheirateten Eltern geben beide einen Vornamen,
wobei die Mutter den Vortritt hat.
Die Verantwortung liegt nun stärker bei den Eltern als
bei den Behörden. Den einmal gewählten Vornamen behält
man meist das ganze Leben. Nur bei der Feststellung einer Geschlechtsumwandlung
wird im Urteil auch gleich der neue Vorname bestimmt.
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