Militärappellationsgericht
in Zürich
Transsexueller verweigert Schiesspflicht
Die Umwandlung einer Busse in Arrest wird aufgehoben
mbm. Das Militärappellationsgericht 2 B unter
dem Vorsitz von Oberst David Dürr hat sich am Mittwoch
in Zürich mit einem WK-Soldaten befasst, der sich seit
einiger Zeit als Frau fühlt und deshalb die Schiesspflicht
wiederholt nicht erfüllt hatte. Der 25-jährige Mann
unterliess es, in den letzten drei Jahren am ausserdienstlichen
obligatorischen Schiessen teilzunehmen. Nachdem drei rechtskräftige
Bussen nicht bezahlt worden waren, wandelte die Vorinstanz die
Geldstrafe von insgesamt 390 franken in 13 Tage scharfen Arrest
um. Dabei kam die Umrechnungsformel 30 franken Busse gleich
1 Tag Arrest zur Anwendung.
Gegen diesen Entscheid legte der Soldat, der zwei Wiederholungskurse
absolviert und dann sein Dienstbüchlein verbrannt hatte,
Beschwerde ein. Vor dem Gericht berief er sich auf seine Transsexualität,
auf seine Zahlungsunfähigkeit und auf seine unsichere Handhabung
des Gewehrs. In frauenkleidern statt in Uniform, geschminkt
und mit lackierten Fingernägeln, begründete der Mann
wortreich seine Beschwerde und erläuterte seine Lage. Er
sei eine Frau in einem Männerkörper und deshalb eigentlich
gar nicht mehr militärdienstpflichtig. Wegen der Suche
nach seiner geschlechtlichen Identität habe er psychische
Probleme bekommen, weswegen er seit kurzem in Behandlung sei.
In dieser Krise habe er die Arbeit als Webdesigner verloren.
Noch sei er nicht so weit, wieder einer Erwerbstätigkeit
nachgehen zu können. Der Soldat sagte aus, er beabsichtige,
ein Studium aufzunehmen. Da er weder Einkünfte habe noch
über Erspar nisse verfüge und zudem betrieben werde,
sei er auch ausserstande, eine Busse zu bezahlen.
Die Richter hiessen die Beschwerde des Soldaten gut, allerdings
nicht in erster Linie wegen seiner Transsexualität, sondern
vor allem wegen seiner wirtschaftlichen Lage. Bei jemandem,
der unverschuldet zahlungsunfähig werde, dürfe eine
Busse nicht in Arrest umgewandelt werden. Insofern spielte die
Transsexualität bei der Urteilsfindung trotzdem eine Rolle,
da der 25-jährige Mann gemäss der Begründung
von Oberst Dürr ihretwegen in den finanziellen Engpass
geraten sei. Zwar muss der zahlungsunfähige Soldat nun
nicht ins Gefängnis, doch um die Busse kommt er nicht herum.
Der Vorsitzende legte ihm nahe, sich schleunigst um die Umteilung
zum waffenlosen Dienst zu kümmern oder sich schiessuntauglich
erklären zu lassen. Hätte er dies schon früher
gemacht, wäre es gar nie zu den Bussen und den Gerichtsverhandlungen
gekommen. Die Initiative müsse allerdings vom Soldaten
ausgehen.
für die frage, ob der Soldat als Transsexueller Militärdienst
leisten muss, war das Appellationsgericht 2 B nicht zuständig.
Ein Transsexueller gilt amtlich so lange als Mann, bis er operative
Eingriffe vornehmen lässt, die ihn zur Neu-Frau machen.
Mit einem psychiatrischen Attest, das einem Mann Transsexualität
bescheinigt, sollte es aber schon früher möglich sein,
sich von der Dienstpflicht dispensieren zu lassen.
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