erschienen im Tages-Anzeiger vom 21. Dezember 1999

Der Liebe Registrierung

Lesben und Schwule, sagt der Nationalrat, sollen nicht heiraten dürfen.

Von Jean-Martin Bttner, Bern

Ist die Ehe nun "ein Menschenrecht für zwei sich liebende Menschen", wie Ruth Genner von den Zrcher Grnen es formuliert, oder hngen ihr in den Worten von Caspar Baader (SVP, BL) "emotionale, moralische und ethische" Attribute an, wonach einer der beiden Liebenden ein Mann und der andere eine Frau zu sein hat? Anders gefragt: Sollen Lesben und Schwule heiraten dürfen oder nicht?

Genners Initiative will das eine, die Mehrheit der Rechtskommission empfiehlt mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung das andere. Der Nationalrat folgt der Kommission am Montagabend mit 117 brgerlichen zu 46 linken und grnen Stimmen bei vier - linken - Enthaltungen. Er zieht die bereits verabschiedete, weniger konsequente Variante einer registrierten Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vor, wie sie von Alt-Nationalrat Jean-Michel Gros eingebracht worden ist und sowohl von der CVP wie auch vom Bundesamt für Justiz favorisiert wird.

Dem Erfolg zuliebe

Diese Lösung, argumentieren Genner und ihre Parteikollegin Pia Hollenstein, sei juristisch unbefriedigend und gleichstellungsmssig ungengend. Im brigen verbiete die neue Verfassung jede Form von Diskriminierung, weshalb auch homosexuellen Paaren das Recht auf Heirat zugestanden werden msse. Die Ehe sei lngst kein Zweckbndnis zum Zwecke der Fortpflanzung mehr, sondern dem gesellschaftlichen Wandel ausgesetzt. Ihre ffnung sei auch ohne Verfassungsnderung machbar, whrend die registrierte Partnerschaft rechtlich kompliziert bleibe und die Homosexuellen weiter benachteilige.

Auch die Kommissionsmehrheit bezieht sich auf die neue Verfassung, kommt allerdings zu anderen Schlssen. Ohne den Gleichstellungsartikel zu erwhnen, glaubt Baader sehr wohl, dass eine solche nderung eine Verfassungsnderung bedinge. Die mildere Variante der registrierten Partnerschaft habe im brigen "bessere Erfolgschancen", sagt er.

Dieser Meinung scheint auch der Nationalrat. Dass er und auch das Justizdepartement diese Variante bevorzugen, hat nach Ansicht homosexueller Organisationen vornehmlich einen Grund: Er sei zu wenig konkret und somit sehr verschieden auslegbar.

 

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