Der Liebe Registrierung
Lesben und Schwule, sagt der Nationalrat, sollen nicht
heiraten dürfen.
Von Jean-Martin Bttner, Bern
Ist die Ehe nun "ein Menschenrecht für zwei sich liebende
Menschen", wie Ruth Genner von den Zrcher Grnen es formuliert, oder hngen ihr
in den Worten von Caspar Baader (SVP, BL) "emotionale, moralische und ethische"
Attribute an, wonach einer der beiden Liebenden ein Mann und der andere eine Frau zu sein
hat? Anders gefragt: Sollen Lesben und Schwule heiraten dürfen oder nicht?
Genners Initiative will das eine, die Mehrheit der
Rechtskommission empfiehlt mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung das andere. Der
Nationalrat folgt der Kommission am Montagabend mit 117 brgerlichen zu 46 linken und
grnen Stimmen bei vier - linken - Enthaltungen. Er zieht die bereits verabschiedete,
weniger konsequente Variante einer registrierten Partnerschaft für gleichgeschlechtliche
Paare vor, wie sie von Alt-Nationalrat Jean-Michel Gros eingebracht worden ist und sowohl
von der CVP wie auch vom Bundesamt für Justiz favorisiert wird.
Dem Erfolg zuliebe
Diese Lösung, argumentieren Genner und ihre Parteikollegin Pia
Hollenstein, sei juristisch unbefriedigend und gleichstellungsmssig ungengend. Im
brigen verbiete die neue Verfassung jede Form von Diskriminierung, weshalb auch
homosexuellen Paaren das Recht auf Heirat zugestanden werden msse. Die Ehe sei lngst
kein Zweckbndnis zum Zwecke der Fortpflanzung mehr, sondern dem gesellschaftlichen
Wandel ausgesetzt. Ihre ffnung sei auch ohne Verfassungsnderung machbar, whrend die
registrierte Partnerschaft rechtlich kompliziert bleibe und die Homosexuellen weiter
benachteilige.
Auch die Kommissionsmehrheit bezieht sich auf die neue
Verfassung, kommt allerdings zu anderen Schlssen. Ohne den Gleichstellungsartikel zu
erwhnen, glaubt Baader sehr wohl, dass eine solche nderung eine Verfassungsnderung
bedinge. Die mildere Variante der registrierten Partnerschaft habe im brigen
"bessere Erfolgschancen", sagt er.
Dieser Meinung scheint auch der Nationalrat. Dass er und auch das
Justizdepartement diese Variante bevorzugen, hat nach Ansicht homosexueller Organisationen
vornehmlich einen Grund: Er sei zu wenig konkret und somit sehr verschieden auslegbar.
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