Richtlinien in der Schweiz:
Beispiel - ein Kantonsspital

Allgemeine Richtlinien für Beratung, Diagnose und Therapie für Aerzte

Die Behandlung von transsexuellen Patienten kann nur in einem Team verantwortet werden. Das Einverstndnis des Patienten zur gegenseitigen Information innerhalb des Teams ist deshalb wichtige Voraussetzung für die Betreuung eines Patienten durch das Team. Diagnostik, Therapieentscheide und Therapien sind in 6 Phasen eingeteilt.

1. Vorphase resp. Erstorientierung

Anmeldung von Patienten durch den behandelnden Arzt bei einem beliebigem Arbeitsgruppen Mitglied. Je nach Situation wird die Problematik an Teamsitzungen besprochen. Evtl. erfolgt eine erste grosse Triage zu weiteren Teammitgliedern.

1.1 Psychiatriche Stabilisierung

Bei dem Wunsch nach einer gegengeschlechtlichen Umwandlung braucht es mindestens 1 Jahr eine regelmässige begleitende psychiatrische Therapie, bevor eine vertiefte Evaluation über eine Einleitung der gegenschelchtlichen Therapie durch das Arbeitsteam erfolgt. Primres Ziel dieser psychiatrischen Therapie ist neben der Beachtung von Differential-Diagnosen die Stabilisierung der Persönlichkeitssituation.

1.2 Persistenz des Wunsches nach operativer Angleichung

Bei Persistenz des transsexuellen Symptomatik und Therapiewunsch erfolgt die erste oder erneute Ueberweisung durch den betreuenden Psychiater an die psychiatrischen Kollegen des Teams.

2. Entscheid im Team über weiteres Vorgehen, evtl. Hormontherapie

2.1 Psychiatrische Begutachtung

Nach Bestätigung der Diagnose Transsexualismus durch einen Team-Psychiater, Triage des Patienten in Team zur physischen Abklrung sowie vertieften Information des Patienten.

2.2 Somatische Abklrung

- Möglichkeiten und Grenzen der Plastischen Chirurgie: anatomisch-chirurgische, urologische, evtl. gynkologische Abklrung der Situation.

- Endokrinologische Standortsbestimmung, Ausschluss einer Endokrinopathie und Risikoabschtzung einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie

2.3 Teamentscheid

Gemeinsam formuliert die Arbeitsgruppe Empfehlungen oder den Entscheid zum Beginn der gegengeschlechtlichen homonellen Therapie (zu Teamsitzungen wird evtl. auch der Patient eingeladen)

3. Phase der gegengeschlechtlichen hormonellen Therapie

Whrend der mindestens 1 Jahr - meist 2 Jahren - dauernden Therapiephase erfolgt die hormonelle gegengeschlechtlichen Anpassung unter der Koordination der Endokrinologie in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.

Diese Zeitperiode bedeutet eine sehr komplexe Umstellung und Anpassung an die neuen Umstnde. Deshalb müssen folgende Punkte erfllt werden:

- Weiterfhrung der psychiatrischen Begleitung

- Crossdressing (Tragen von gegeschlechtlichener Kleidung) privat und im Beruf (in gewissen Kantonen ist zu diesem Zeitpunkt die Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens möglich).

4. Entscheid pro oder contra einer gegengeschlechtlichen chirurgischen Angleichung

4.1

Bei der unvernderte psychiatrischen Voraussetzungen und Persistenz des Wunsches nach einer chirurgischen Angleichung erneute Zuweisung an das Team - möglichst durch den behandelnden Psychiater an der psychiatrischen Kollegen der Arbeitsgruppe zur erneuten Standortsbestimmung durch das Team.

4.2

Die erneute Triage innerhalb des Teams dient der nochmaligen Diagnosesicherung, der erneuten Aufklrung und Risikoabschtzung.

4.3

Entscheide oder Empfehlungen werden wiederum am Teamsitzungen - an denen auch betreuende externe Aerzte teilnehmen können - getroffen. Wichtig ist besonders auch die Bereitschaft des Patienten zur postoperativen Fortfhtung der psychiatrischen Begleitung und erwartungsgemäss gute Compliance zur lebenslangen hormonellen Substitutionstherapie.

5. Chirurgische gegengeschlechtliche Angleichung

Operationen zur Geschlechtsumwandlung können nicht rckgngig gemacht werden.

5.1

nach einem positiven Entscheid und vorliegender Kostengutsprache (Krankenkasse und bei ausserkantonalen Patienten Kantonalarzt) Planung der Operation.

5.2

Nach Entfernung der Fortpflanzungsorgane und Anpassung der äusseren Erscheinungsbildes ist zur postoperativen Namennderung ein medizinisches Gutachten zur Einleitung der juristischen Namens- Geschlechts-Aenderung nötig.

6. Postoperative Phase

6.1

Weiterfhrung der psychiatrischen Begleitung ist Voraussetzung zur Neuorientierung im privaten Leben und Beruf und in Krisensituationen.

6.2

Meist braucht es im Rahmen der Möglichkeiten 1-2 witere kleinere chirurgische Eingriffe.

6.3

Lebenslange hormonelle Substitutionstherapie und endokrinologisch begleitete Risikoberwachung.

6.4

Katamnesen durch die Arbeitsgruppe für transsexuelle Patienten.

 

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