Richtlinien in
der Schweiz:
Beispiel - ein Kantonsspital
Allgemeine Richtlinien für Beratung, Diagnose
und Therapie für Aerzte
Die Behandlung von transsexuellen Patienten kann nur in
einem Team verantwortet werden. Das Einverstndnis des Patienten zur gegenseitigen
Information innerhalb des Teams ist deshalb wichtige Voraussetzung für die Betreuung
eines Patienten durch das Team. Diagnostik, Therapieentscheide und Therapien sind in 6
Phasen eingeteilt.
1. Vorphase resp. Erstorientierung
Anmeldung von Patienten durch den behandelnden Arzt bei
einem beliebigem Arbeitsgruppen Mitglied. Je nach Situation wird die Problematik an
Teamsitzungen besprochen. Evtl. erfolgt eine erste grosse Triage zu weiteren
Teammitgliedern.
1.1 Psychiatriche Stabilisierung
Bei dem Wunsch nach einer gegengeschlechtlichen
Umwandlung braucht es mindestens 1 Jahr eine regelmässige begleitende psychiatrische
Therapie, bevor eine vertiefte Evaluation über eine Einleitung der gegenschelchtlichen
Therapie durch das Arbeitsteam erfolgt. Primres Ziel dieser psychiatrischen Therapie ist
neben der Beachtung von Differential-Diagnosen die Stabilisierung der
Persönlichkeitssituation.
1.2 Persistenz des Wunsches nach operativer Angleichung
Bei Persistenz des transsexuellen Symptomatik und
Therapiewunsch erfolgt die erste oder erneute Ueberweisung durch den betreuenden
Psychiater an die psychiatrischen Kollegen des Teams.
2. Entscheid im Team über weiteres Vorgehen,
evtl. Hormontherapie
2.1 Psychiatrische Begutachtung
Nach Bestätigung der Diagnose Transsexualismus durch
einen Team-Psychiater, Triage des Patienten in Team zur physischen Abklrung sowie
vertieften Information des Patienten.
2.2 Somatische Abklrung
- Möglichkeiten und Grenzen der Plastischen Chirurgie:
anatomisch-chirurgische, urologische, evtl. gynkologische Abklrung der Situation.
- Endokrinologische Standortsbestimmung, Ausschluss einer Endokrinopathie und
Risikoabschtzung einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie
2.3 Teamentscheid
Gemeinsam formuliert die Arbeitsgruppe Empfehlungen oder
den Entscheid zum Beginn der gegengeschlechtlichen homonellen Therapie (zu Teamsitzungen
wird evtl. auch der Patient eingeladen)
3. Phase der gegengeschlechtlichen hormonellen
Therapie
Whrend der mindestens 1 Jahr - meist 2 Jahren -
dauernden Therapiephase erfolgt die hormonelle gegengeschlechtlichen Anpassung unter der
Koordination der Endokrinologie in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.
Diese Zeitperiode bedeutet eine sehr komplexe Umstellung
und Anpassung an die neuen Umstnde. Deshalb müssen folgende Punkte erfllt werden:
- Weiterfhrung der psychiatrischen Begleitung
- Crossdressing (Tragen von gegeschlechtlichener Kleidung) privat und im Beruf (in
gewissen Kantonen ist zu diesem Zeitpunkt die Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens
möglich).
4. Entscheid pro oder contra einer
gegengeschlechtlichen chirurgischen Angleichung
4.1
Bei der unvernderte psychiatrischen Voraussetzungen
und Persistenz des Wunsches nach einer chirurgischen Angleichung erneute Zuweisung an das
Team - möglichst durch den behandelnden Psychiater an der psychiatrischen Kollegen der
Arbeitsgruppe zur erneuten Standortsbestimmung durch das Team.
4.2
Die erneute Triage innerhalb des Teams dient der
nochmaligen Diagnosesicherung, der erneuten Aufklrung und Risikoabschtzung.
4.3
Entscheide oder Empfehlungen werden wiederum am
Teamsitzungen - an denen auch betreuende externe Aerzte teilnehmen können - getroffen.
Wichtig ist besonders auch die Bereitschaft des Patienten zur postoperativen Fortfhtung
der psychiatrischen Begleitung und erwartungsgemäss gute Compliance zur lebenslangen
hormonellen Substitutionstherapie.
5. Chirurgische gegengeschlechtliche Angleichung
Operationen zur Geschlechtsumwandlung können nicht
rckgngig gemacht werden.
5.1
nach einem positiven Entscheid und vorliegender
Kostengutsprache (Krankenkasse und bei ausserkantonalen Patienten Kantonalarzt) Planung
der Operation.
5.2
Nach Entfernung der Fortpflanzungsorgane und Anpassung
der äusseren Erscheinungsbildes ist zur postoperativen Namennderung ein medizinisches
Gutachten zur Einleitung der juristischen Namens- Geschlechts-Aenderung nötig.
6. Postoperative Phase
6.1
Weiterfhrung der psychiatrischen Begleitung ist
Voraussetzung zur Neuorientierung im privaten Leben und Beruf und in Krisensituationen.
6.2
Meist braucht es im Rahmen der Möglichkeiten 1-2 witere
kleinere chirurgische Eingriffe.
6.3
Lebenslange hormonelle Substitutionstherapie und
endokrinologisch begleitete Risikoberwachung.
6.4
Katamnesen durch die Arbeitsgruppe für transsexuelle
Patienten.
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