«Rambo» liegt drin
von Thomas de Rocchi
Wenn es um Namen für ihre Kinder geht, kennt die Fantasie
der Eltern keine Grenzen. Doch was ist üüberhaupt alles
erlaubt?
früher war es einfach: Grossvater hiess fritz, also heisst
der Enkel auch fritz. Diese Tradition gilt nicht mehr. Heute
muss ein Name schön klingen, vielleicht geheimnisvoll,
auf jeden Fall aber soll er einzigartig sein. So werden die
Zivilstandsbeamten immer wieder mit ungewöähnlichen Namen
konfrontiert.
Darf mein Kind Schmucki heissen? Nein, darf es nicht. Auch
Lexikon sei kein Vorname, entschied das Bundesgericht, genauso
wenig wie Opel oder Stalin.
«Zivilstandsbeamte weisen Vornamen zurück, wenn
sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen»,
steht in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung.
«Seit 1994 sind die Schweizer Verordnungen liberal»,
erklärt Rolf Reinhard, Jurist beim Eidgenössischen
Amt für Zivilstandswesen. «Wer die elterliche Gewalt
innehat, soll die Vornamen frei wählen können.»
Wenn ein Name aber beispielsweise unzweifelhaft
dem anderen Geschlecht angehöre, müssten die Beamten
die Eltern darauf hinweisen und den Namen notfalls ablehnen.
Dasselbe gilt für reine Sach- oder Ortsbezeichnungen.
Können sich Beamte und Eltern nicht einigen, kann es sein,
dass das Bundesgericht entscheiden muss, was im Interesse des
Kindes liegt. Einige der beurteilten Namen geben Anlass zum
Schmunzeln. So kann ein Mädchen Sunshine oder Bergün
heissen, und ein Knabe darf Rambo sein. Auf dem Spielplatz und
in seinem Pass.
Hingegen lehnten es die Aargauer Behörden 1998 ab, ein
Mädchen auf den Namen ss (Beta) zu taufen. Daraus
ergab sich ein Rechtsstreit, der bis heute dauert. Resultat:
Das Kind wurde bisher behördlich einfach nicht registriert.
äähnlich erging es einem Jungen in Schweden. Seine Mutter
und ein Gericht konnten sich nicht auf einen Namen einigen -
mit der Folge, dass in seiner Geburtsurkunde unter Vorname jetzt
einfach «Vorname» steht. Ist ja auch ein Name.
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