erschienen im Brückenbauer vom 11. Januar 2000

«Rambo» liegt drin

von Thomas de Rocchi

Wenn es um Namen für ihre Kinder geht, kennt die Fantasie der Eltern keine Grenzen. Doch was ist üüberhaupt alles erlaubt?

früher war es einfach: Grossvater hiess fritz, also heisst der Enkel auch fritz. Diese Tradition gilt nicht mehr. Heute muss ein Name schön klingen, vielleicht geheimnisvoll, auf jeden Fall aber soll er einzigartig sein. So werden die Zivilstandsbeamten immer wieder mit ungewöähnlichen Namen konfrontiert.

Darf mein Kind Schmucki heissen? Nein, darf es nicht. Auch Lexikon sei kein Vorname, entschied das Bundesgericht, genauso wenig wie Opel oder Stalin.

«Zivilstandsbeamte weisen Vornamen zurück, wenn sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen», steht in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung.

«Seit 1994 sind die Schweizer Verordnungen liberal», erklärt Rolf Reinhard, Jurist beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen. «Wer die elterliche Gewalt innehat, soll die Vornamen frei wählen können.» Wenn ein Name aber beispielsweise unzweifelhaft dem anderen Geschlecht angehöre, müssten die Beamten die Eltern darauf hinweisen und den Namen notfalls ablehnen. Dasselbe gilt für reine Sach- oder Ortsbezeichnungen.

Können sich Beamte und Eltern nicht einigen, kann es sein, dass das Bundesgericht entscheiden muss, was im Interesse des Kindes liegt. Einige der beurteilten Namen geben Anlass zum Schmunzeln. So kann ein Mädchen Sunshine oder Bergün heissen, und ein Knabe darf Rambo sein. Auf dem Spielplatz und in seinem Pass.

Hingegen lehnten es die Aargauer Behörden 1998 ab, ein Mädchen auf den Namen ss (Beta) zu taufen. Daraus ergab sich ein Rechtsstreit, der bis heute dauert. Resultat: Das Kind wurde bisher behördlich einfach nicht registriert. äähnlich erging es einem Jungen in Schweden. Seine Mutter und ein Gericht konnten sich nicht auf einen Namen einigen - mit der Folge, dass in seiner Geburtsurkunde unter Vorname jetzt einfach «Vorname» steht. Ist ja auch ein Name.

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