erschienen in der NZZ vom 5. Februar 2000

Gleichstellung ist keine Rechenaufgabe

Eidgenössische Abstimmungen vom 12. März

Gottfried Kellers Pankraz weiss, was es heisst, ein begehrtes Etwas mit dem anderen Geschlecht paritätisch teilen zu müssen. Das Objekt der Begierde ist hier Kartoffelstock samt Buttersauce. Wo der Appetit von Schwester Esther mindestens so gross ist wie derjenige Pankrazens, verordnet letzterer, getrieben von seinem Sinn für «militärische Regelmässigkeit», eine gerechte - sprich gleiche - Aufteilung des schmackhaften Breis. Dabei erscheint die Hoffnung auf Erfolg für dieses «Gleichstellungsmodell» durchaus berechtigt, denn Kartoffelstock, könnte man meinen, lässt sich auf Grund seiner Konsistenz durchaus gerecht aufteilen. Aber so salomonisch und so vernünftig diese Kartoffelstock-Lösung auch ist, sie scheitert kläglich, und zwar am «ewig Menschlichen» der Beteiligten, die sich - dem eigenen Hunger gehorchend - beeilen, dem jeweiligen Gegenüber durch «unterirdische» Kanäle die Buttersauce abzugraben. Die Schwester ist dabei erfolgreicher, und Pankraz - frustriert über diese Ungerechtigkeit - wird zum Schmoller.

Was beim Kartoffelstock nicht gelingen will, das ist in bezug auf Parlamentsmandate erst recht schwierig. In einem demokratischen System ist es aber auch gar nicht angebracht, Parlamentssitze wie Kartoffelstock unter den verschiedenen Bevölkerungsteilen - etwa zwischen Männern und Frauen - «gerecht» zu gleichen Rationen zu vergeben. Der Kampf um politische Mandate ist ein Prozess, der in einem demokratischen Staat anderen Gesetzen folgen muss als der formalen, arithmetischen Ausgeglichenheit zwischen Männern und Frauen. Es gewinnt, wer bei den Wählern und Wählerinnen am meisten Punkte holt. Auf diese Weise ist eine Wahl im demokratischen Sinne gerecht, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis die Geschlechter in den politischen Gremien nicht paritätisch vertreten sind. Denn hier regiert - und für eine Demokratie darf auch gar nichts anderes in Frage kommen - der Wille der Wähler und Wählerinnen. Der Wahltag ist in einer Demokratie nicht umsonst Zahltag. Das Wahlergebnis schon zum vorneherein über weite Strecken vorwegzunehmen, wie das festgelegte frauenquoten tun würden, wäre dagegen eine massive Bevormundung des Souveräns durch den Staat und damit keineswegs gerecht und demokratisch, sondern doktrinär.

Die Initiantinnen der Volksinitiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)» haben allerdings ein ganz anderes Verständnis von Gerechtigkeit, eines, das sich ausschliesslich nach dem kleinen Einmaleins richtet. für sie herrscht nur dann Gerechtigkeit, ja Demokratie, wenn möglichst gleich viele Männer wie Frauen im Parlament, im Bundesgericht, im Bundesrat sitzen. Das Parlament soll kein Gremium mehr sein für die Politiker und Politikerinnen mit den besten Wahlergebnissen, sondern es soll ein möglichst naturgetreues Abbild der schweizerischen Bevölkerungszusammensetzung sein, freilich nur, was die Geschlechter betrifft. Damit würden National- und Ständerat sozusagen zu einer «geschützten Werkstatt» blosser Demographie.

Und für dieses höchste aller Ziele sind die Initiantinnen auch ohne weiteres bereit, mit den Wählern und Wählerinnen ungerecht zu verfahren. Die vorgeschlagene Quotenregelung würde nämlich dazu führen, dass viele formal völlig korrekte Stimmen einfach für ungültig erklärt würden. So dürfte etwa kein Vollkanton mehr zwei Vertreter des gleichen Geschlechts in den Ständerat schicken. Wenn in einem Kanton beispielsweise die Wahl eines Mannes bereits feststeht, wären sämtliche Stimmen für einen zweiten Mann nichtig und hätten keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis. Es würde zwingend eine Frau gewählt, auch wenn diese vielleicht nur ganz wenige Stimmen auf sich vereinigen könnte. Die Frau würde ausschliesslich deswegen einen Ständeratssitz erhalten, weil sie in diesem konkreten Fall dem gerade «richtigen» Geschlecht angehört. Sie würde damit quasi von Staates wegen zur Opportunistin; und der Verlierer wäre kein Geringerer als der Souverän.

Es braucht deshalb eine sehr grosse Portion Phantasie und vor allem Dogmatismus, um ausgerechnet solche Ergebnisquoten als demokratisch zu bezeichnen, wo diese doch auf nichts anderes hinauslaufen als auf die Zensur des Volkswillens durch den Staat. Dass die Initiantinnen dennoch an die Gerechtigkeit und Demokratiefähigkeit von frauenquoten glauben mögen, hängt mit der Entstehungsgeschichte des Begehrens zusammen. Denn die Quoteninitiative ist das Produkt des emotionalen Aufruhrs im Nachgang zur Nichtwahl von Christiane Brunner in den Bundesrat. Dieser Vorfall hat viele Frauen im Lande zweifellos herb enttäuscht und sie ob dieser «Ungerechtigkeit» - die im demokratischen Sinn eigentlich gar keine gewesen war - wie einst Pankraz zu «Schmollerinnen» werden lassen.

Politisch war diese Reaktion durchaus verständlich, denn die Zeit für eine Bundesrätin war damals wieder reif (und mit der Wahl von Ruth Dreifuss wurde dieser Anspruch in der Folge ja auch eingelöst). Ein solch heftiges kollektives Enttäuschungserlebnis ist jedoch meist sehr kurzlebiger Natur, auch wenn es vielleicht eine Volksinitiative zu generieren vermag, wie in diesem Fall. Denn die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Emotionen. Heute hat die Quoteninitiative ihre Schuldigkeit getan. Sie hat sicherlich dazu beigetragen, dass in den vergangenen paar Jahren - zumindest was den Bundesrat anbelangt - inoffizielle frauenquoten wirksam geworden sind. Die Wahl von Ruth Metzler in den Bundesrat kann ohne Zweifel als Ergebnis einer ungeschriebenen frauenquote betrachtet werden. Mit diesem Wirken «hinter den Kulissen» hat die Quoteninitiative heute ihre Berechtigung verloren. Es erstaunt daher nicht, dass selbst einst dezidierte Verfechterinnen der Quoteninitiative heute nur noch halbherzig hinter dem Anliegen stehen.

Der Quoteninitiative liegt zudem ein schwerwiegender Denkfehler zugrunde. Die Initiantinnen gehen vom irrigen Ansatz aus, dass bestimmte Bevölkerungsteile - hier also die Frauen - ausschliesslich durch Angehörige der eigenen Bevölkerungskategorie in den Behörden vertreten sein müssen. Es ist aber abwegig, die Geschlechtergleichstellung zu einer reinen Rechenaufgabe zu machen, zu glauben, dass die Mitglieder des Parlaments oder des Bundesrats nur gerade jenem Geschlecht verpflichtet sind, dem sie selbst angehören. Frauen werden nicht grundsätzlich nur von Frauen vertreten in der Politik. Dass die Initiantinnen hier tüchtig auf dem Holzweg sind, zeigt sich etwa, wenn man ihre Auffassung von Gerechtigkeit auf weitere Bevölkerungssegmente überträgt. Warum nur Quoten für Frauen? Warum beispielsweise nicht auch für die Zwanzig- und die Achtzigjährigen, für die Arbeiter, für die kaufmännischen Angestellten, für die Hochschulabgänger, für die Ungelernten, für die Eingebürgerten? Die Liste liesse sich ohne weiteres fortsetzen, und sollten all diese Gruppen tatsächlich gemäss ihrem Anteil in der Bevölkerung in den Bundesbehörden vertreten sein, so müsste man die Wahl in Zukunft dem Computer überlassen, der die politisch opportunen Personenprofile für die Besetzung der Parlamente und des Bundesrats «gerecht» ausrechnet. Das Ergebnis wäre ein ernanntes und kein gewähltes Parlament.

freilich verlangt niemand von den Initiantinnen, mit den verhältnismässig schlechten Wahlchancen der Frauen glücklich zu sein und dabei tatenlos zuzuschauen. Es sollen tatsächlich mehr Frauen in die Politik. Neben den starren Quoten gibt es aber andere Wege, die - vielleicht etwas langsamer, dafr aber demokratisch - zu diesem Ziel führen. Wie das geht, beantworten die Initiantinnen gleich selber, und zwar durch eine gezielte Förderung der Frauen durch die Parteien. Die Initiantinnen haben an einer Pressekonferenz selber darauf hingewiesen, dass die Wahlchancen der Frauen dort am besten sind, wo die Frauen auf den Listen sowie in den Parteigremien prominent vertreten sind. Es ist an den Parteien, die Frauen zur fördern, und nicht am Staat. Und da es in einer Demokratie an den Wählerinnen und Wählern ist, Frauen zu wählen, wird die «frauenfrage» unter den Parteien auch zu einem Wettbewerbsaspekt. Und hier sind in erster Linie die bürgerlichen Parteien - allen voran die SVP - gefordert.

crz.

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