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Präambel
Der vorliegende Ethikkodex für SupervisorInnen
und OrganisationsberaterInnen soll uns anleiten, unseren
Beruf glaubwürdig auszuüben. In Anlehnung
an die UNO-Menschenrechtscharta bilden für uns
folgende Grundüberzeugungen die Basis unseres beruflichen
Handelns: Jeder Mensch ist einmalig und eine eigenständige
Persönlichkeit. Er bleibt sein Leben lang lern-,
veränderungs- und damit entwicklungsfähig.
Allen Menschen gebührt Achtung unabhängig
von Herkunft, Geschlecht und Kultur. Wertschätzung
und umfassende Integrität des einzelnen Menschen
stehen für uns an erster Stelle. Alle Menschen haben das Recht auf Gedankens-, Gewissens-,
Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit sowie
das Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Menschen sind abhängig von ihren Beziehungen und
ihrem sozialen Umfeld. Sie streben danach, ihr Leben
eigenverantwortlich gestalten zu können und haben
das Bedürfnis nach Anerkennung. Unsere Sicht der Welt als vernetztes System verpflichtet
uns zur Solidarität mit anderen Menschen und zur
Rücksichtnahme gegenüber der Umwelt. Aufträge
totalitärer, fremdenfeindlicher, sexistischer oder
rassistischer Organisationen, Unternehmen oder Parteien
lehnen wir ab. Als Mitglieder des BSO verpflichten wir
uns zur Einhaltung folgender berufsethischer Verhaltensregeln:
Berufsethische Verhaltensregeln
- Die beratende Person schafft Transparenz bezüglich
ihres beruflichen und persönlichen Hintergrundes,
ihres Arbeitsverständnisses, ihrer Arbeitsform
und ihrer Mitgliedschaft im Berufsverband sowie über
institutionelle und persönliche Bindungen, soweit
diese für die betroffenen Personen und Institutionen
von Bedeutung sind.
- Die beratende Person ist sich bewusst, dass sie
in ihrer Beratungsrolle immer in Spannungsfeldern
steht und diese nicht auflösen kann, sondern
aushalten und kreativ gestalten muss. Solche Spannungsfelder
entstehen z.B. zwischen kritischer Distanz und Solidarität,
zwischen institutionellem Auftrag und den Bedürfnissen
der beteiligten Personen oder zwischen knappen Ressourcen
und anstehenden Problemen.
- Die beratende Person achtet die unantastbare Würde
der Menschen, mit denen sie in Erfüllung ihres
Auftrages zu tun hat, deren situationsbedingte Möglichkeiten
und Grenzen, wie auch deren Eingebundensein in ihre
institutionellen Zusammenhänge. Sie ist sich
der Gefahren bewusst, die sich aus der zunehmenden
Nähe zu den Klientinnen und Klienten ergeben
können. Sie begeht keinerlei sexuelle übergriffe
und vermeidet Verhaltensweisen, die aus übermässiger
narzisstischer Bedürftigkeit entstehen.
- Die beratende Person fördert verantwortliches
Handeln. Sie achtet die Eigenständigkeit der
Klientinnen und Klienten insbesondere bezüglich
Urteilsbildung und Entscheidung. Das entbindet die
beratende Person nicht davon, kritisch Stellung zu
nehmen, alternative Sichtweisen einzubringen und auf
allfällige Folgen und Konsequenzen von Entscheiden
hinzuweisen.
- Die beratende Person gewährleistet die volle
Diskretion. Die Weitergabe von Informationen bedarf
der Zustimmung der Beteiligten.
- Die beratende Person auferlegt sich in ihrer Arbeit
grösstmögliche Echtheit und übereinstimmung
zwischen ihren beruflichen Handlungsmaximen und der
eigenen Lebenspraxis. Dazu gehört kontinuierliche
Auseinandersetzung mit sich selbst sowie mit ihrer
Beratungstätigkeit in einer Kontrollgruppe oder
einer anderen Form der kritischen Arbeitsreflexion.
- Die beratende Person gibt der Optimierung des Beratungsprozesses
gegenüber den eigenen ökonomischen Bedürfnissen
den Vorrang. Das gilt bezüglich Intensität
und Dauer des Beratungsprozesses, aber auch im Blick
auf die Weitergabe des Auftrags an andere Fachleute.
Die Honorarforderungen halten sich in der Regel im
Rahmen der vom Berufsverband festgelegten Richtlinien.
für die Präambel verwendete Literatur:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UNO
1948
- Muster eines Ethikkodex, übersetzung aus dem
Englischen, basierend auf Unger, Stephen: Ethics and
the Responsible Engineer, New York 1982
- Berufskodex des schweizerischen Berufsverbandes
dipl. SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen,
1990
- Journalistischer Berufskodex, 1994
- Unterlagen zum Ethik Studientag AEB-Kurs 93B Luzern
von Plasch Spescha, Biel 1995
Quelle: http://www.bso.ch/
(25.04.03) Zur Gender-Supervision
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